Oftmals finden Sie in den Stellenanzeigen den Hinweis, dass nur Bewerber berücksichtigt werden können, die einen "einwandfreien Leumund" haben. Es handelt sich häufig um Stellenanzeigen in denen Stellen angeboten werden, die hohe Verantwortung für Geld und Menschen beinhalten.
Menschen, die Werte bewachen oder transportieren, ihre Arbeiten z.B. in Privaträumen der Arbeitgeber ausüben oder öffentlcihe Ämter bekleiden werden öfters um Führungszeugnisse gebeten.
Das Vertrauen beim Arbeitgeber können Sie aufbauen, indem Sie unaufgefordert Ihren Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beilegen.
Das Führungszeugnis können Sie in Ihrer örtlichen Kommunalverwaltung beantragen. Es ist gebührenpflichtig (die Gebühren werden von Stadt zu Stadt individuell beschlossen und liegen bei ca. 15 - 20 €) Einige Tage nach der Beantragung erhalten Sie das Führungszeugnis zugeschickt.
Da Führungszeugnisse teuer sind, können Sie auch Kopien durch die Kommunalverwaltung anfertigen und beglaubigen lasse. Die Kosten hierfür halten sich dann in Grenzen. Sie sind etwa um das Zehnfache niedriger als bei einem Original Führungszeugnis. Am besten versenden Sie mit Ihren Bewerbungen nur beglaubigte Kopien und behalten das Original bei sich.
Dem Führungszeugnis kann der Arbeitgeber Vorstrafen entnehmen. Alleine durch die Formulierung der Stellenanzeige werden sich auf eine derartige Bewerbung straffällig gewordene Bewerber weniger bewerben, da sie damit rechnen müssen beim Vorstellungsgespräch gebeten zu werden ein Führungszeugnis vorlegen zu müssen.
Wird kein Führungszeugnis verlangt, aber ein lückenloser Lebenslauf und Sie können keine lückenlosen Zeugnisse vorlegen, weil Sie z.B. von Ihren früheren Arbeitgebern kein Zeugnis erhalten haben, dann zeigt ein freiwillig beigefügtes Führungszeugnis dem Arbeitgeber, dass Sie keine Vorstrafe verbüßt haben. Es handelt sich bei der Beifügung des Führungszeugnisses also um eine vertrauensbildende Maßnahme.