05.02.2012
 

Betriebliches Führungszeugnis

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer auf verlangen ein Arbeitszeugnis auszustellen. Das einfache Arbeitszeugnis muss nur Angeben zur Position und zur Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers machen.

Das betriebliche Führungszeugnis ist dagegen umfangreicher und bescheinigt dem Arbeitnehmer auch wie der Arbeitgeber seine Leistungen für das Unternehmen beurteilt.

Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber auf Kriegsfuß gestanden haben, wird das betriebliche Führungszeugnis nicht sehr schmeichelhaft für Sie ausfallen. Zwar darf der Arbeitgeber nichts Negatives über Sie aussagen, aber bestimmte Formulierungen können trotzdem Schaden zufügen.

In diesem Fall sollten Sie auf ein "normales Zeugnis" bestehen.

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