29.07.2010
 

Geburtsdatum im Lebenslauf

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darf niemand wegen seines Alters bei der Bewerbung diskriminiert werden. Trotzdem haben es ältere Menschen schwerer einen neuen Arbeitsplatz zu finden als Jüngere.

Da mag manch einer versucht sein sich über einen "Tippfehler" im Lebenslauf etwas jünger machen zu wollen.

Dieser Fehler wird jedoch schnell auffallen, da nicht nur die beigefügten Zeugnisse ein älteres Geburtsdatum ausweisen, sondern auch die Lohnsteuerkarte, die jeder Arbeitnehmer abgeben muss.

Fällt dieser "Tippfehler" später auf wird sich kein Chef über dieses Versehen freuen und großzügig darüber hinwegschauen, weil er sich getäuscht vorkommt und das Vertrauen hierdurch untergraben werden wird.

 

 

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