Eine telefonische Bewerbung ist immer dann sinnvoll, wenn aus einer Stellenanzeige ein Ansprechpartner mit Telefonnummer hervorgeht.
Ist in der Stellenanzeige nur die Firma mit Postanschrift angegeben, dann ist eine telefonische Bewerbung von Seiten des Personalverantwortlichen nicht vorgesehen.
Wird in der Stellenanzeige ausdrücklich auf eine schriftliche Bewerbung hingewiesen und ist auch keine Telefonnummer angegeben, dann ist eine telefonische Bewerbung eher kontraproduktiv.
Wird eine schriftliche Bewerbung verlangt und ist ein Ansprechpartner mit Telefonnummer angegeben, dann dürfen Sie diesen Ansprechpartner kontaktieren, um vorab abzuklären, ob Ihr Profil annähernd zur Stellenausschrebung passt.
Wenn Sie diese Tipps beachten, dann können Sie nichts falsch machen.