Wenn sich ein Arbeitgeber zu einer Einstellung entscheidet, dann möchte er in der Regel die neue Arbeitskraft auch kurzfristig einsetzen.
Bewerber deren Wehrdienstzeit noch nicht abgeleistet ist sind meistens im Auswahlverfahren benachteiligt, da der Arbeitgeber befürchtet, dass der junge Mann kurz nach seiner Einstellung einberufen wird und die in der Einarbeitungszeit erworbenen Kenntnisse dann nach Beendigung der Wehrdienstzeit mangels Praxis nicht mehr im Alltagsbetrieb ausreichen.
Bewerber, die vom Wehrdienst befreit sind, sollten dies deutlich in Ihrem Anschreiben hervorheben. In der Regel steigen dann ihre Chancen auf Einstellung. Vermeiden SIe aber Begründungen für die Befreiung anzugeben.
Eine Bewerbung bei bevorstehendem Wehrdienst hat in der Regel nur Erfolg, wenn Sie bereits sehr gut beruflich qualifiziert sind und in dem Beruf ein Stellenüberhang vorhanden ist.
Am besten ist es deshalb die alte Anstellung noch bis nach der Wehrdienstzeit beizubehalten. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie auch die Bundeswehr um einen kurzfristigen Einzugstermin bitten und dies mit Ihrer Situation begründen.